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   AG Frankfurt/Main, 24.01.2014 - 33 C 3112/13 (67)   

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https://dejure.org/2014,19111
AG Frankfurt/Main, 24.01.2014 - 33 C 3112/13 (67) (https://dejure.org/2014,19111)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.01.2014 - 33 C 3112/13 (67) (https://dejure.org/2014,19111)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 33 C 3112/13 (67) (https://dejure.org/2014,19111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückstände nicht aufgeschlüsselt: Vorauszahlungsanspruch endet mit Abrechnungsreife!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mit Abrechnungsreife endet der Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen! (IMR 2014, 1113)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Dass er sein Klagebegehren nicht umstellt, berührt allein die Schlüssigkeit (so zutreffend AG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Januar 2014 - 33 C 3112/13, juris Rn. 2; vgl. ferner KG, GE 2002, 796), nicht aber die Bestimmtheit der Klage.
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 84/17

    Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der

    Dass er sein Klagebegehren nicht umstellt, berührt allein die Schlüssigkeit (so zutreffend AG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Januar 2014 - 33 C 3112/13, juris Rn. 2; vgl. ferner KG, GE 2002, 796), nicht aber die Bestimmtheit der Klage.
  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2017 - 11 S 61/16

    Unzulässigkeit einer Saldoklage

    Er muss also, um die fehlenden Vorauszahlungen zu erlangen, die Abrechnung noch vor Ablauf der Abrechnungsfrist auf eine Ist-Zahlung umstellen, andernfalls erhält er die fehlenden Vorauszahlungen aus keinem Rechtsgrund, da er nur noch den Saldo aus der Abrechnung geltend machen kann (KG, Hinweisbeschluss vom 16.06.2014 - 8 U 29/14; AG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2014 - 33 C 3112/13; Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Aufl. 2014, J Rn. 47; Wall, Betriebs- und Heizkostenkommentar, 4. Aufl. 2015, Rn. 1771; Zehelein, Noch einmal: Die Einstellung von Sollzahlungen in die Betriebskostenabrechnung, WuM 2014, 3 ff.).
  • AG Hanau, 28.10.2015 - 37 C 44/15

    Unzulässigkeit einer Saldoklage

    Er muss also, um die fehlenden Vorauszahlungen zu erlangen, die Abrechnung noch vor Ablauf der Abrechnungsfrist auf eine Ist-Zahlung umstellen, andernfalls erhält er die fehlenden Vorauszahlungen aus keinem Rechtsgrund, da er nur noch den Saldo aus der Abrechnung geltend machen kann (KG, Hinweisbeschluss vom 16.06.2014 - 8 U 29/14; AG Frankfurt, Urteil vom 24.02.2014 - 33 C 3112/13 - juris; Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Aufl. 2014, J Rn. 47; Wall, Betriebs- und Heizkostenkommentar, 4. Aufl. 2015, Rn. 1771; Zehelein, Noch einmal: Die Einstellung von Sollzahlungen in die Betriebskostenabrechnung, WuM 2014, 3 ff.).
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